Deine Versorgungslücke bei den Krankheitskosten
Für die Abdeckung der Krankheitskosten erhältst Du in NRW die freie Heilfürsorge und ergänzend Beihilfe.
Deine Beihilfe deckt unter anderem anteilig die Kosten für stationäre Wahlleistungen ab.
Die freie Heilführsorge ist, eine für Polizeibeamte, in NRW eine kostenlose Krankenversorgung.
Mit Eintritt in den Ruhestand entfällt die freie Heilführsorge und ab diesem Zeitpunkt deckt die Beihilfe anteilig deine Krankheitskosten ab.
Um nach Ende der Heilführsorge über die gesetzlich verpflichtende und lückenlose Abdeckung der gesamten Krankheitskosten zu verfügen, solltest Du dich bereits ab Ausbildungsbeginn um eine ANWARTSCHAFTVERSICHERUNG kümmern. Als Mitglied der GdP profitierst Du hierbei von der kostenlosen GdP-Anwartschaft für Polizeianwärter bei der SIGNAL IDUNA.
Diese kostenlose Anwartschaft muss nach der Ausbildung in eine kostenpflichtige, dauerhafte Anwartschaft umgewandelt werden!
Die Aufnahme und Umwandlung der Anwartschaft erfolgt bei der SIGNAL IDUNA ohne Gesundheitsprüfung!
Zusätzlich benötigst du, ab Beginn deiner Ausbildung die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung, welche du nur bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen beantragen kannst.
Den Nachweis zu deiner Pflegepflichtversicherung musst du in den ersten Wochen nach Ausbildungsbeginn der Ausbildungsabteilung vorlegen.
Für unsere Kunden übernehmen wir diese Meldung!
Deine Versorgungslücke bei (Polizei-)Dienstunfähigkeit
Während Deiner Ausbildung und als Beamter auf Probe hast Du bei
(Polizei-)Dienstunfähigkeit (durch Krankheit oder Unfall) keine Versorgungsansprüche (Ausnahme: Ansprüche bei Dienstunfall).
Bei einer Entlassung aufgrund von (Polizei-)Dienstunfähigkeit erhältst Du keine Pensionszahlungen. (Ausnahme: Ansprüche bei Dienstunfall)
Es findet lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt.